Der hippokratische Eid,
auch Asklepiadenschwur, aus dem Altertum stammender, dem griechischen Arzt Hippokrates zugeschriebener Eid, der die ethischen Grundsätze enthält, die bei der Ausübung des Arztberufs eingehalten werden sollen. Heute ist der hippokratische Eid durch das Arztgelöbnis ersetzt, das jedoch weitgehend auf diesem Eid beruht.
Obwohl der hippokratische Eid in seiner Urform nicht überliefert ist, wird darunter im Allgemeinen folgender Wortlaut verstanden, der der Urform wahrscheinlich sehr nahe kommt.
Ich schwöre bei Apollon, dem Arzte, und bei Asklepios, Hygieia und Panakeia und bei allen Göttern und Göttinnen als Zeugen, dass ich nach bestem Vermögen und Urteil diesen Eid und diese Verpflichtung erfüllen werde:
Dem, der mich diese Kunst lehrte, gleichzuachten meinen Eltern, mit ihm den Unterhalt zu teilen und ihn mitzuversorgen, falls er Not leidet, seine Nachkommen meinen männlichen Geschwistern gleichzustellen und, wenn sie es wünschen, sie diese Kunst lehren, ohne Entgelt und ohne vertragliche Verpflichtung, Ratschlag und Vorlesung und alle sonstigen Belehrungen zu erteilen meinen und meines Lehrers Söhnen wie auch den Schülern, die vertraglich verpflichtet und vereidigt sind nach ärztlichem Brauch, sonst aber niemandem.
Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil, sie schützen vor allem, was ihnen Schaden und Unrecht zufügen könnte.
Nie werde ich, auch nicht auf eine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur einen Rat dazu erteilen. Gleicherweise werde ich niemals einer Frau ein fruchtabtreibendes Mittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben bewahren und meine Kunst.
Auch werde ich
den Blasenstein nicht operieren, sondern dies denen überlassen, deren Beruf
dies ist.
In welches Haus ich eintrete, eintreten will ich zu Nutz und Frommen der Kranken,
mich fernhalten von selbstverschuldetem Unrecht und jeder Schädigung, insbesondere
von Werken der Wollust an den Leibern von Frauen und Männern, Freien und
Sklaven.
Was ich bei der Behandlung sehe und höre oder außerhalb der Behandlung im Verkehr mit den Menschen, soweit man es nicht ausplaudern darf, werde ich verschweigen, da hier Schweigen Pflicht ist.
Wenn ich nun diesen meinen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg beschieden sein, Ruhm und Ansehen bei allen Menschen bis in fernste Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, dessen Gegenteil."